
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Arbeitskräfte mit spezifischem Know-how suchen, bieten sich in Europa zahlreiche Möglichkeiten. EURES ist ein Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität. Hier wird Arbeitgebern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, ein personalisierter Dienst geboten. Mit diesem können verfügbare potenzielle Arbeitnehmer/innen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erreicht werden. Arbeitgeber bekommen über EURES die Möglichkeit gezielt nach Lebensläufen geeigneter Bewerber zu suchen, aber auch freie Stellen auszuschreiben, um Arbeitskräfte aus den Ausland zu rekrutieren.
Wenn Sie wissen möchten, wo und wie Sie Mitarbeiter/innen anwerben können, dann besuchen Sie die EURES oder Sie nehmen Kontakt mit einem der über 700 EURES-Berater auf. Sie stehen Ihnen mit Informationen und für Hilfestellung in allen Fragen, die den europäischen Arbeitsmarkt betreffen, zur Verfügung. Auch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften im EWR bieten häufig speziell auf Arbeitgeber zugeschnittene Dienste an.
ZAV Auslandsvermittlung Bremen der Bundesagentur für Arbeit
Telefon: +49 (421) 178-1234
Fax: +49 (421) 178-1558

Seit dem 1. Januar 1992 haben die Bürger/innen aller Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten.
Jede/r EU-Arbeitnehmer/in hat das Recht, in jedem Mitgliedstaat, ungeachtet des Wohnsitzes, zu den gleichen Bedingungen wie Inländer eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt für sämtliche Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z. B. Entlohnung, Kündigung, berufliche Wiedereingliederung oder Wiederbeschäftigung im Falle von Arbeitslosigkeit).
Der Grundsatz der Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung setzt voraus, dass alle EU-Arbeitnehmer/innen in jedem Mitgliedstaat beim Beschäftigungszugang die gleiche Priorität wie Inländer haben. Einzelstaatliche Bestimmungen, die die Beschäftigung von Ausländern zahlenmäßig oder prozentual beschränken, sind bei EU-Bürgern nicht zulässig.
Darüber hinaus sind nach dem Gemeinschaftsrecht alle Bestimmungen in Tarif- oder Einzelarbeitsverträgen oder sonstigen Kollektivvereinbarungen betreffend den Zugang zur Beschäftigung, die Beschäftigung, die Entlohnung und alle übrigen Arbeits- und Kündigungsbedingungen nichtig, wenn sie für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, diskriminierende Bedingungen vorsehen oder zulassen.
Um eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat zu finden, können Sie sich an so genannte "Eures-Berater" bei der Agentur für Arbeit wenden oder die Website European Job Mobility Portal besuchen.
Die Seite Mobilität in Europa von der Europäischen Kommission bietet Arbeitnehmern, die daran interessiert sind im EU-Ausland zu arbeiten, Informationen zu Rechten sozialer Sicherheit sowie nützliche Kontakdaten in den allen Mitgleidsstaaten der EU, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein.
Einen Leitfaden für Arbeitnehmer/ innen in der Europäischen Union finden Sie hier.
Die Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit der Europäischen Union bietet gerade für Arbeitssuchende ein großes Potential. Dank dieser Freiheit ist die Arbeitssuche nicht nur auf den deutschen Markt beschränkt, sondern ermöglicht es in allen 27 Ländern der EU sowie in Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz eine Arbeit aufzunehmen.
Über das EURES-Portal können Sie Informationen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer abrufen, auf eine Stellensuchmaschine und ein Netz von rund 800 EURES-Beratern zugreifen, die Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Bei der Suche nach einer Arbeitsstelle im EU-Ausland ist der Europass hilfreich. Der Europass hilft dabei die eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen europaweit klar und allgemein verständlich darzustellen. Bestandteil des Europasses sind unter anderem der Europass-Lebenslauf und der Europass-Sprachenpass. Erste Anlaufstelle für Personen, die den Europass nutzen wollen, sind die Nationalen Europass-Zentralstellen. Sie fungieren als nationale Netzpartner im europäische Netzwerk der Nationalen Europass-Zentralstellen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitssuche in Europa gibt es auch auf der Seite www.europa-mobil.de sowie natürlich bei der Bundesagentur für Arbeit im Land Bremen.
ZAV Auslandvermittlung Bremen der Bundesagentur für Arbeit
Telefon: +49 (421) 178 1234
Fax: +49 (421) 178 1558

Da sich die EU der Bedeutung von Unternehmen als wichtigster Arbeitgeber bewusst ist, fördert die Europäische Kommission diese mit einem facettenreichen Angebot von Informationsmöglichkeiten, Programmen, Einrichtungen und Institutionen.
EU bietet umfangreiches Informationsangebot für Unternehmen
Ein Baustein der Informationsmöglichkeiten bildet das Netzwerk Enterprise Europe Network. Dieses Netzwerk setzt sich aus mehr als 550 regionalen Kontaktstellen zusammen, die sich zum Ziel gesetzt haben kleine und mittelständige Unternehmen zu unterstützen, die eine Expansion anstreben. Die Kontaktstellen bieten Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem internationalen Markt bestmöglich platzieren wollen, den Service einer umfangreichen Beratung. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontaktstellen ist es, Kooperationen zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten anzuregen und zu fördern. Zudem fungieren Kontaktstellen als Bindeglied zwischen Unternehmen und der europäischen Kommission, da sie Anliegen und Bedürfnisse der Unternehmen, die sie in ihrer täglichen Arbeit erfahren, weiterleiten können.
Wollen auch Sie den Service und das "know- how" der Kontaktstellen für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen? Zwei Kontaktstellen in Bremen und eine in Bremerhaven haben ein offenes Ohr für Ihre Anliegen!
Denkfabrik Forschungs- und Entwicklungs- GmbH
BIG Bremen - Die Wirtschaftsförderer. Bremer Investitions-Gesellschaft mbH
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

EU hilft bei Krisensituationen
Sie fühlen sich von europäischen Behörden ungerecht behandelt? Sie wollen eine unkomplizierte, außergerichtliche, kostenlose und schnelle Lösung ihres Problems?
Seit 2002 steht Ihnen und Ihrem Unternehmen das Angebot der von der Europäischen Kommission unterstützten Einrichtung SOLVIT zur Verfügung.
SOLVIT wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Lösung von grenzübergreifenden Problemen mit einer anderen europäischen Behörde, die auf eine nicht korrekte Anwendung von EU-Vorschriften zurückzuführen sind, zu helfen.
Ihr SOLVIT- Ansprechpartner in Deutschland vertritt dabei stellvertretend Ihr Anliegen und versucht in Zusammenarbeit mit der jeweiligen ausländischen Niederlassung SOLVITs innerhalb einer 10-wöchigen Frist einen außergerichtlichen Kompromiss zu erzielen.
Nähere Information und Beratung erhalten Sie im EuropaPunktBremen.